4Grundbegriffe
Im Folgenden werden die zentralen Begriffe der IT-Sicherheitsrichtlinie der Freien Universität Berlin erläutert.
- Geschäftsprozess
Ein Geschäftsprozess ist eine Menge zusammenwirkender Einzeltätigkeiten (Aufgaben, Arbeitsabläufe), die ausgeführt werden, um ein bestimmtes geschäftliches Ziel zu erreichen.
- IT-Verfahren
Die Summe aller IT-Verfahren soll den gesamten IT-Einsatz an der Freien Universität beschreiben.
- Verfügbarkeit
Das Schutzziel „Verfügbarkeit“ bezieht sich auf Daten bzw. Verfahren und bedeutet, dass sie zeitgerecht zur Verfügung stehen.
- Vertraulichkeit
Das Schutzziel „Vertraulichkeit“ ist gewährleistet, wenn nur Personen, die dazu berechtigt sind, von schützenswerten Daten Kenntnis erhalten können.
- Integrität
Das Schutzziel „Integrität“ ist gewährleistet, wenn Daten unversehrt und vollständig bleiben.
- Transparenz
Das Schutzziel „Transparenz“ ist gewährleistet, wenn die organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Datenverarbeitung so dokumentiert sind, dass sie für die jeweils Sachkundigen in zumutbarer Zeit mit zumutbarem Aufwand nachvollziehbar sind.
- Authentizität
Das Schutzziel „Authentizität“ bedeutet, dass Daten jederzeit ihrem Ursprung zugeordnet werden können.
- Revisionsfähigkeit
Das Schutzziel „Revisionsfähigkeit“ ist gewährleistet, wenn alle Änderungen an Daten nachvollzogen werden können.
- Datenvermeidung, Datensparsamkeit und Erforderlichkeit
Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben und verarbeitet werden, so lange sie für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Werden personenbezogene Daten nicht mehr benötigt, sind sie zu löschen. Es muss stets begründet werden, warum die Daten benötigt werden.
- Zweckbindung
Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden. Werden personenbezogene Daten für diesen Zweck nicht mehr benötigt, sind sie zu löschen.
- Belastbarkeit
IT muss so ausgelegt sein, dass sie ungewollten oder mutwilligen Störungen bis zu einem gewissen Grad widerstehen kann.
AG IT-Sicherheit
IT-Sicherheitsrichtlinie - Grundbegriffe der IT-Sicherheit

Seite: 7
Grundbegriffe der IT-Sicherheit
Seite: 7a
- Informationelles Selbstbestimmungsrecht
Betroffene haben das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu entscheiden.
- IT-Grundschutz
Der IT-Grundschutz ist eine Sammlung von Sicherheitsmaßnahmen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Basis-Schutzes für IT-Systeme und aller Informationen der Freien Universität Berlin.