Eindringtiefe

Laserschutzunterweisung

 

 
 
 
                       

 BMAS - Arbeitsschutz

Info

An Horn- und Bindehaut werden regelmäßig Epithelzellen gebildet, die beschädigte Zellen ersetzen. 

Elektromagnetische Strahlung dringt unterschiedlich tief in das menschliche Auge ein. Licht im    Bereich von UV-C und IR-C wird bereits von der Hornhaut absorbiert. Dort können schmerzhafte Entzündungen verursacht werden. Die Schäden sind    reversibel.

Licht im    Bereich von UV-A, UV-B und IR-B durchdringt die Hornhaut und werden in der Augenlinse absorbiert.
Durch photochemische Reaktionen wird eine Linsentrübung (Grauer Star) gefördert. Die so entstandene Pigmentierung ist irreversibel.

Lich des sichtbares und IR-A-  Bereichs transmittiert durch die schützenden Horn- und Bindehäute und die Augenlinse und gelangt auf die Netzhaut
Durch Sinneszellen aufgenommene Signale bei sichtbarem Licht werden an das Gehirn geleitet und dort zu Bildern verarbeitet. 

Der Gelbe Fleck ist der Bereich auf der Netzhaut mit der höchsten Dichte an Sinneszellen und ermöglicht das Scharf- und Farbsehen.
Am Blinden Fleck befinden sich keine Sinneszellen. Hier liegt die Einmündung des Sehnerves in die Netzhaut, der die Signale an das Gehirn leitet.

Durch die Augenlinse wird die Leistungsdichte von Licht an der Hornhaut hin zur Netzhaut um das bis zu 500.000-fache verstärkt! 
Der Einsatz von Laserstrahlung birgt
Gefahr von Netzhautverbrennungen!

Je nach Ort der Verbrennungen auf der Netzhaut drohen irreversible Folgen bei hinreichend große Bestrahlungsstärken:
Netzhaut        - Netzhautablösung, Ausfälle im Gesichtsfeld!
Gelber Fleck  - Massive Einschränkung des Scharfsehens und Farbsehens!
Blinder Fleck - völlige Erblindung!

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