Laserklasse 3B

Laserschutzunterweisung
- zugängliche Strahlung liegt im Wellenlängenbreich 302,5 nm - 106 nm
- zugängliche Strahlung ist gefährlich für Auge und ggf. Haut
- auch kurzzeitiges direktes Blicken in den Laser kann gefährliche Schäden am Auge verursachen!
- Zur Verwendung sind Schlüsselschalter, Anschlußmöglichkeit für ein Interlocksystem (Sicherheitsverriegelung) sowie Zugriffsbeschränkung erforderlich
- GZS: 5 mW - 500mW (cw)
- dreieckiges Warnschild mit
Gefahrensymbol - Unterscheidung:
sichtbares Licht mit Zusatz
unsichtbares Licht mit Zusatz - Bezeichnung und Datum der
Veröffentlichung der Norm - Gesamtstrahlungsleistung (cw)
mittlere Strahlungsleistung (puls) - Wellenlänge λ
- ggf. Werte für Pulsdauer t, Impuls-
wiederholungsfrequenz F