Laserklasse 3R

Laserschutzunterweisung
- zugängliche Strahlung liegt im Wellenlängenbreich 302,5 nm - 106 nm
- zugängliche Strahlung ist gefährlich für das Auge!
- GZS: VIS max. 5 mW (cw), IR und UV max. 5-fache der LK1 (cw)
- dreieckiges Warnschild mit
Gefahrensymbol - Unterscheidung:
sichtbares Licht mit Zusatz
unsichtbares Licht mit Zusatz - Bezeichnung und Datum der
Veröffentlichung der Norm - Gesamtstrahlungsleistung (cw)
mittlere Strahlungsleistung (puls) - Wellenlänge λ