Laserklasse 1

Laserschutzunterweisung

 

 
 
 
                       
    • zugängliche Strahlung ist ungefährlich  für das Auge
    • bei Verwendung optischer Geräte (Lupen, Linsen...) besteht keine Gefahr für das Auge
    • es können Blendungen, Beeinträchtigungen und Belästigungen nicht ausgeschlossen werden


       


       
    • GZS: blaues Licht - max. 39 μW, grünes & rotes Licht - max. 39 mW

     

    • Bezeichnung und Datum der
      Veröffentlichung der Norm

     

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