Laserklasse 1

Laserschutzunterweisung
- zugängliche Strahlung ist ungefährlich für das Auge
- bei Verwendung optischer Geräte (Lupen, Linsen...) besteht keine Gefahr für das Auge
- es können Blendungen, Beeinträchtigungen und Belästigungen nicht ausgeschlossen werden
- GZS: blaues Licht - max. 39 μW, grünes & rotes Licht - max. 39 mW
- Bezeichnung und Datum der
Veröffentlichung der Norm