Verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen

Laserschutzunterweisung
Vorschriften im Laserbereich zur Gefahrenminimierung
Info
Minimierungsgebot für die Größe des Laserbereichs und für die Anzahl der Personen
Sorgfaltspflicht für sich und Dritte:
- mit möglichst kleiner Leistung arbeiten
- nie den Strahl unkontrolliert freigeben
- Strahlhöhe unter Augenhöhe halten
- Strahlen (soweit möglich) abblocken
- reflektierende Gegenstände ablegen
(z. B. Schmuck, Uhren, Ketten, Ringe...) - kein glänzendes Werkzeug am Laser
- keine wackligen Aufbauten
- Schutzausrüstung (Schutzbrille) benutzen
- bei Gruppen: Schutzbrille vor Laser!

SORGFÄLTIG
ARBEITEN!
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§ 8 Abs. 1 DGUV Vorschrift 11