Verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen

Laserschutzunterweisung

 

 
 
 
                       
Vorschriften im Laserbereich zur Gefahrenminimierung
Info

Minimierungsgebot für die Größe des Laserbereichs und für die Anzahl der Personen

Sorgfaltspflicht für sich und Dritte:

  • mit möglichst kleiner Leistung arbeiten
  • nie den Strahl unkontrolliert freigeben
  • Strahlhöhe unter Augenhöhe halten
  • Strahlen (soweit möglich) abblocken
  • reflektierende Gegenstände ablegen
    (z. B. Schmuck, Uhren, Ketten, Ringe...)
  • kein glänzendes Werkzeug am Laser
  • keine wackligen Aufbauten
  • Schutzausrüstung (Schutzbrille) benutzen
  • bei Gruppen: Schutzbrille vor Laser!

SORGFÄLTIG

ARBEITEN!
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§ 8 Abs. 1 DGUV Vorschrift 11

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