Kennzeichnung von Laserbereichen

Laserschutzunterweisung

 

 
 
 
                       
Arbeitsbereiche sind als Laserbereich zu kennzeichnen, wenn die Expositionsgrenzwerte für Laserstrahlung überschritten werden können. Die Kennzeichnung muss deutlich erkennbar und dauerhaft sein. 
  • Der Zugang muss mit dem dreieckigen Warnzeichen gekennzeichnet werden
  • Der Laserbereich ist abzugrenzen
  • Der Zugang ist für Unbefugte einzuschränken, wenn dies durch technische Maßnahmen möglich ist. Andernfalls sind durch organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Zugangsverbote) entsprechende Zugangsregelungen sicherzustellen

§ 3 OStrV
§ 7 Abs. 3 OStrV
Info
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Nachfolgend ist eine beispielhafte Kennzeichnung eines Laserbereichs des FB Physik der FU Berlin gezeigt.
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