Kennzeichnung von Laserbereichen

Laserschutzunterweisung
Arbeitsbereiche sind als Laserbereich zu kennzeichnen, wenn die Expositionsgrenzwerte für Laserstrahlung überschritten werden können. Die Kennzeichnung muss deutlich erkennbar und dauerhaft sein.
- Der Zugang muss mit dem dreieckigen Warnzeichen gekennzeichnet werden
- Der Laserbereich ist abzugrenzen
- Der Zugang ist für Unbefugte einzuschränken, wenn dies durch technische Maßnahmen möglich ist. Andernfalls sind durch organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Zugangsverbote) entsprechende Zugangsregelungen sicherzustellen
§ 3 OStrV
§ 7 Abs. 3 OStrV
Info
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Nachfolgend ist eine beispielhafte Kennzeichnung eines Laserbereichs des FB Physik der FU Berlin gezeigt.