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Radioaktivität – Abstandsgesetz
Im zweiten Versuchsteil wird das radioaktive Abstandsgesetz verifiziert. Nach dem Einsetzen der Co-60 Quelle wird dazu das Geiger-Müller-Zählrohr auf der Schiene verschoben. Die gemessenen Zählraten für die verschiedenen Abstände müssen durch die Nullrate aus dem ersten Versuchsteil korrigiert werden.
Hinweise und Anregungen
- Die Taste 'S' öffnet das IBE ohne Erläuterungen in einem neuen Tab.
Klicke auf den Zähler. Schalte ihn ein.
Setze die radioaktive Quelle ein.
Wähle einen Abstand durch Verschieben des Zählrohrs.
Verwende zum Bestimmen der Zählrate eine externe Stoppuhr.
Starte jeweils die Messung.
Zähler
Co-60
Quelle
Zählrohr
Autor: jki letzte Änderung: 01.06.2026 08:11 | Freie Universität Berlin | AG Didaktik der Physik BY-NC 4.0