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Eine Interaktive Lernumgebung

 
 

© 2020 Freie Universität Berlin - FB Veterinärmedizin

Institut für Veterinär-Anatomie

Prof. Johanna Plendl, PD Dr. Sabine Käßmeyer

Tobias Britzke, Paul Meisner, Dipl.-Des. Martin Werner

Herkunft der Tiere: Tierschutzgesetz - Grundsatz § 1: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Sämtliche Tierkörper wurden durch ein „Tierkörperspende-Programm“ akquiriert, d.h. die nach einer ungünstigen Prognose (z.B. schwere Krankheiten) euthanasierten Tiere wurden uns - nach Einverständniserklärung der Tierhalter - von tierärztlichen Kliniken und Praxen übergeben.

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